Grundausbildung
Die Musikalische Grundausbildung stellt einen in sich geschlossenen Ausbildungsabschnitt dar. Der Schüler wird zu vielseitigem Umgang mit Musik und zu musikalischem Verhalten in der Gruppe befähigt. Er soll Freude an Musik haben und Kenntnisse über Musik erlangen.
Die Musikalische Grundausbildung soll die Fähigkeiten des Kindes entwickeln und fördern. Sie soll die Begabungsrichtung erkennen helfen und insbesondere die zum Instrumentalspiel notwendigen Grundlagen schaffen.
Die Musikalische Grundausbildung soll somit sowohl für Musik sensibilisieren, als auch eine weitere instrumentale und vokalen Ausbildung vorbereiten.
Der Lehrplan gliedert sich in folgende Sachbereiche:
1. Singen und Sprechen
2. Elementares Instrumentalspiel
3. Musik und Bewegung/Tanz
4. Musikhören
5. Instrumenteninformation
6. Musiklehre